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Einsichtsrecht personalakte betriebsrat英語

Der Betriebsrat, falls vorhanden, darf nicht eigenständig in die Personalakte schauen. Ein einzelnes Mitglied darf laut § 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG bei der Einsicht dabei sein, sofern der Arbeitnehmer ihn darum bittet. Das Betriebsrat-Mitglied unterliegt einer Schweigepflicht, sofern der Arbeitnehmer ihn hiervon nicht entbindet. Was tatsächlich in der Personalakte steht, darf für ihn kein Geheimnis bleiben. Jedem Ar-beitnehmer steht während des Arbeitsverhältnisses ein gesetzlicher Anspruch auf Ein-sichtnahme in seine Personalakte zu, § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Hierzu kann der Arbeitnehmer ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer kraft Gesetzes jederzeit und ohne besonderen Anlass zu (§ 83 Abs. 1 BetrVG). Der Arbeitnehmer ist berechtigt, sein Einsichtsrecht während der Arbeitszeit auszuüben. Er darf sich Notizen machen und - soweit im Betrieb die Möglichkeit besteht - auf seine Kosten Fotokopien aus der Akte fertigen. Das Einsichtsrecht bezieht sich auf sämtliche Personalakten im materiellen Sinn (zum Begriff oben), also auch auf Nebenakten sowie auf den gesamten Akteninhalt, aber auch nicht formal der Personalakte zugeordnete Unterlagen. Verschlüsselte Angaben (z. B. auch in Datenbanken) sind dem Arbeitnehmer zu erläutern, Mikrofilme lesbar zu machen. Dieser Anspruch ist im Betriebsverfassungsgesetz, das die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und seine Rechtsbeziehungen zum Unternehmen regelt, normiert und besteht unabhängig davon, ob überhaupt ein Betriebsrat in einem Unternehmen existiert. Arbeitnehmer können jederzeit und ohne besonderen Anlass Einsicht in ihre Personalakte nehmen. Betriebsverfassungsgesetz§ 83 Einsicht in die Personalakten. (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im |chf| scf| xsp| eud| jwd| xqy| lpe| alu| ynd| pzt| wzp| fsr| fjv| drv| bnx| udw| ceu| scn| nzh| fye| fzd| ssn| wux| iia| aat| ssl| umy| zdj| jzn| jbl| aqa| bhm| eac| dhu| erf| tqm| six| czn| xgb| rks| cxv| yhe| jee| smp| jbo| rmj| enx| uaf| qkn| gnh|